Die Hochzeitsgebote

gelten für alle

§ 1
Wer bei unserer Hochzeit dabei sein will, muss anwesend sein.

§ 2
Jeder hat in mit bester Laune zu erscheinen. Skat- und Pokerkarten sowie Strickstrümpfe müssen an der Garderobe abgegeben werden.

§ 3
Keiner darf mehr essen und trinken, als er mit aller Gewalt herunterbekommen kann.

§ 4
Man soll sämtliche Getränke feindselig behandeln, indem man sie vollständig vernichtet.

§ 5
Das Rauchen während der Tischtafel und im Saal ist nur den warmen Speisen gestattet.

§ 6
Die Benutzung der Kronleuchter als Schaukeln sowie die Verwendung der Läufer und Teppiche als Ringermatten ist nicht gestattet.

§ 7
Wer ironische Anspielungen auf die Lebensgestaltung des Herrn Bräutigam zu dessen Junggesellenzeit von sich gibt, wird frühestens zur Silberhochzeit wieder eingeladen.

§ 8
Wer betrunken ist, hat lautlos unter den Tisch zu rutschen.

§ 9
Es ist verboten, die sich unter dem Tisch aufhaltenden Personen als Fußbänke zu benutzen.

§ 10
Zur Vermeidung jeglichen Blutvergießens wird gebeten, weder mit dem Messer zu essen noch sich mit der Gabel zu kratzen.

§ 11
Den Gästen kann nicht einzeln heimgeleuchtet werden, daher wird gebeten, nicht vor Sonnenaufgang nach Hause zu gehen.

§ 12
Jeder hat seine genaue Adresse auf dem Rücken zu befestigen, damit er nötigenfalls sicher nach Hause gebracht werden kann.

§ 13
Sollte am Ende der Feier ein ungewolltes Durcheinander entstehen und jemand nimmt eine falsche Frau mit nach Hause, so wird gebeten innerhalb der folgenden Tage dies dem Brautpaar zu melden. Zur Klärung der Eigentumsansprüche ist der Trauschein vorzulegen.

§ 14
Wenn die Gesellschaft auf weniger als eine Person geschrumpft ist, ist die Veranstaltung als beendet anzusehen.

§ 15
Der Eintritt in den Festsaal hat nur durch die große Öffnung in der Wand, mit dem Gesicht nach vorn, zu erfolgen. Die kleineren Löcher sind lediglich zum hinausgucken gedacht.

§ 16
Falls es regnet findet, die Veranstaltung bei schlechtem Wetter statt.

§ 17
Für Antialkoholiker sind an der Wasserleitung nummerierte Plätze reserviert.

§ 18
Die Braut darf nur mit sauberen Händen angefasst werden, da sie noch gebraucht wird.

§ 19
Die Besichtigung des Brautbettes ist nur über 70-jährigen in Begleitung ihrer Eltern gestattet.